Laternenring und unbeleuchtetes Parken in Bretten

Von der Idee, die Straßenbeleuchtung nachts abzuschalten, war ich persönlich noch nie begeistert. Aber aufgrund der zwischenzeitlich stark gestiegenen Stromkosten und vor allem im Zusammenhang mit einer möglichen Energieknappheit war das für einen begrenzten Zeitraum durchaus noch tragbar.

Nun scheint es ja aber so, dass trotz zuverlässig verfügbarer Energie und sich erholender Preise die Straßenbeleuchtung in Bretten auch weiterhin nachts nur eingeschränkt in Betrieb sein wird.

Dem teilweise schon recht unbehaglichen Gefühl, wenn man auf solchen komplett unbeleuchteten Abschnitten zu Fuß unterwegs ist, kann man ja etwas Linderung verschaffen, indem man sich selbst mit ausreichend Leuchtmitteln ausstattet.

Aber auch verkehrsrechtlich scheint mir das Ganze noch nicht ganz ausgereift:

LaternenringNach meinem Kenntnisstand gibt es das Verkehrszeichen 394, den sogenannten Laternenring. Dieser rote Ring mit weißer Begrenzung sollte an jeder Laterne angebracht sein, die nicht die ganze Nacht durchgehend leuchtet. Neben allgemeinem Informationscharakter ist dies vor allem für Autofahrer (oder allgemein Fahrzeugführer) eine wichtige Information!

Denn wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug innerorts abstellt, so muss er sicherstellen, dass dieses auch ausreichend beleuchtet ist. Das kann durch eine durchgehend leuchtende Straßenbeleuchtung gegeben sein. Wird diese jedoch nachts abgeschaltet beziehungsweise leuchtet eben nicht durchgehend, so müsste der Autofahrer bei seinem Fahrzeug die Parkleuchte, oder falls bei älteren Fahrzeugen nicht vorhanden, sogar das Standlicht eingeschaltet lassen. Andernfalls droht sogar eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall oder einem Schaden kommt!

Durch den in der Regel nicht vorhandenen Laternenring ist insbesondere für ortsfremde Fahrer aber gar nicht ersichtlich, in welchen Bereichen die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet werden könnte.

Weiterhin ist die mögliche Parkzeit mit eingeschalteter Fahrzeugbeleuchtung durchaus begrenzt, wenn man am nächsten Tag (vor allem im bevorstehenden Winter) sein Auto noch zuverlässig starten möchte. Da kann es dann bereits nach einer frostigen Nacht schon etwas eng werden, was das Parken auch für Anwohner deutlich beeinträchtigt.

Ich will das Ganze ja jetzt auch nicht unnötig kompliziert machen oder zu pingelig betrachten. Aber wenn das mit dem Abschalten der Straßenbeleuchtung eben ein Dauerzustand werden soll, dann wäre da etwas Klarheit und Linie doch wünschenswert.

In der jetzigen Situation könnte man bei einem entstandenen Schaden möglicherweise die Stadt in die Haftung mit einbeziehen. Wenn die Stadt jedoch anfängt die Laternenringe ordnungsgemäß anzubringen, dann wären die Fahrzeughalter in der Pflicht, ihre Fahrzeuge ausreichend zu beleuchten.

Batterieschonend wäre es dann, nachts kurz vor eins die Parkleuchte einzuschalten und um fünf wieder auszuschalten. Oder man geht das Risiko ein und lässt sein Fahrzeug unbeleuchtet. Ob das dann dem Ordnungsamt wiederum die Möglichkeit eröffnet Ordnungsgelder wegen unbeleuchteter Fahrzeuge zu verhängen, sei mal dahingestellt.

Die Laternen mit kostenlosen 12-Volt-Lademöglichkeiten für die Anwohner auszustatten steht vermutlich in keinem Verhältnis. Ebenso halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Stadt den Bau von Parkflächen auf den Privatgrundstücken der betroffenen Anwohner finanziert oder auch nur bezuschusst. Ein generelles Parkverbot in den betroffenen Wohngebieten wäre aber bestimmt eine gute Möglichkeit das Unfallrisiko oder eventuelles Fehlverhalten der Autofahrer auszuschließen!

Die zuletzt genannten möglichen Maßnahmen sind natürlich eher absurd und als Ironie zu verstehen. Das Einfachste wäre es ja vielleicht, die Straßenbeleuchtung innerorts die ganze Nacht über leuchten zu lassen. Kosten und Strombedarf ließen sich dabei vielleicht etwas mindern, wenn man einfach auf jedem städtischen Gebäude, jeder Schule sowie allen Gebäuden der Firmen mit städtischer Beteiligung eine Photovoltaik-Anlage  zur Stromproduktion installieren würde!

(Da ich kein Jurist bin, ist der oben stehende Text in keiner Weise als rechtsverbindliche Information zu werten. Es handelt sich lediglich um meine persönliche Meinung, die ich mir aufgrund der mir zugänglichen Informationen gebildet habe.)

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