Von der Idee, die Straßenbeleuchtung nachts abzuschalten, war ich persönlich noch nie begeistert. Aber aufgrund der zwischenzeitlich stark gestiegenen Stromkosten und vor allem im Zusammenhang mit einer möglichen Energieknappheit war das für einen begrenzten Zeitraum durchaus noch tragbar.
Nun scheint es ja aber so, dass trotz zuverlässig verfügbarer Energie und sich erholender Preise die Straßenbeleuchtung in Bretten auch weiterhin nachts nur eingeschränkt in Betrieb sein wird.
Dem teilweise schon recht unbehaglichen Gefühl, wenn man auf solchen komplett unbeleuchteten Abschnitten zu Fuß unterwegs ist, kann man ja etwas Linderung verschaffen, indem man sich selbst mit ausreichend Leuchtmitteln ausstattet.
Aber auch verkehrsrechtlich scheint mir das Ganze noch nicht ganz ausgereift:
Nach meinem Kenntnisstand gibt es das Verkehrszeichen 394, den sogenannten Laternenring. Dieser rote Ring mit weißer Begrenzung sollte an jeder Laterne angebracht sein, die nicht die ganze Nacht durchgehend leuchtet. Neben allgemeinem Informationscharakter ist dies vor allem für Autofahrer (oder allgemein Fahrzeugführer) eine wichtige Information!
Denn wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug innerorts abstellt, so muss er sicherstellen, dass dieses auch ausreichend beleuchtet ist. Das kann durch eine durchgehend leuchtende Straßenbeleuchtung gegeben sein. Wird diese jedoch nachts abgeschaltet beziehungsweise leuchtet eben nicht durchgehend, so müsste der Autofahrer bei seinem Fahrzeug die Parkleuchte, oder falls bei älteren Fahrzeugen nicht vorhanden, sogar das Standlicht eingeschaltet lassen. Andernfalls droht sogar eine Teilschuld, wenn es zu einem Unfall oder einem Schaden kommt!
Durch den in der Regel nicht vorhandenen Laternenring ist insbesondere für ortsfremde Fahrer aber gar nicht ersichtlich, in welchen Bereichen die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet werden könnte.